Gutachterausschüsse
Die ungehinderte und freie Entwicklung des deutschen Grundstücks- und Immobilienmarktes wurde ab 1936 durch die Preisstoppregelung eingeschränkt. Mit der Einführung des damaligen Bundesbaugesetzes im Jahr 1960 wurde die Preisstoppregelung wieder aufgehoben. Der Gesetzgeber sah gleichzeitig zu dieser Aufhebung die Notwendigkeit einer gesteigerten Transparenz am Grundstücksmarkt gegeben, um Anbietende und Kaufende von Grundstücken vor Übervorteilung zu schützen. Dieses Motiv war der entscheidende Beweggrund zur Einrichtung von Gutachterausschüssen. Das im Jahr 1987 eingeführte Baugesetzbuch (BauGB) übernahm weite Teile dieser Regelungen inhaltlich; einige Bestandteile der Markttransparenz wurden sogar ausgebaut.
Das Gutachterausschusswesen in Deutschland hat seine allgemeine Rechtsgrundlage in den §§ 192 ff. des BauGB. Gutachterausschüsse sind eigenständige Behörden und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr. Sie verstehen sich als selbstständiges Kollegialgremium unabhängiger Gutachter und Gutachterinnen und bedienen sich einer Geschäftsstelle.
Das BauGB ermächtigt die Länder ausdrücklich, den Aufgabenumfang der Gutachterausschüsse zu erweitern und zu konkretisieren. Ebenso liegt die Art der Bildung von Gutachterausschüssen und deren Zuständigkeitsbereiche, der Oberen Gutachterausschüsse sowie Zentralen Geschäftsstellen in der Verantwortung der Länder.
Nach § 198 i. V. m. § 199 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind durch die Länder Obere Gutachterausschüsse oder Zentrale Geschäftsstellen zu bilden, wenn mehr als zwei Gutachterausschüsse gebildet worden sind. Diese haben unter anderem die Aufgabe, überregionale Auswertungen und Analysen des Grundstücksmarktgeschehens zu erstellen. Dieser Verpflichtung kommen die Länder insbesondere durch Landesgrundstücksmarktberichte nach. Darüber hinaus sollen sie auch zu einer bundesweiten Grundstücksmarkttransparenz beitragen. Dazu wird vom Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse alle zwei Jahre ein Immobilienmarktbericht für ganz Deutschland veröffentlicht.
Jeder Gutachterausschuss setzt sich aus ehrenamtlichen Gutachtern zusammen, die in der Immobilienbewertung über gute Erfahrungen verfügen und eine umfassende Expertise in dem Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses nachweisen. Weiterhin ist eine bedienstete Person der zuständigen Finanzbehörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung Mitglied des Gutachterausschusses.