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Aufgaben der Gutachterausschüsse

Rechtsgrundlage für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) mit ihren zugehörigen Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung.

Hiernach haben die Gutachterausschüsse auf der Basis von Marktbeobachtung für eine umfassende und für den Grundstücksmarkt unverzichtbare Markttransparenz zu sorgen. Die allgemeine Marktransparenz wird insbesondere durch Marktauf­klärung mittels aus der Kaufpreissammlung abgeleiteter Bodenrichtwerte und der Grundstücksmarktberichte erreicht, die einzelfallbezogene Markttransparenz durch Erstattung individueller Verkehrswertgutachten.

Im Einzelnen leisten die Gutachterausschüsse folgende Aufgaben:

  • Führung der Kaufpreissammlung,
  • Herstellung "allgemeiner Marktransparenz" durch
    - Bodenrichtwerte für Bauland und eventuell für andere Flächen,
    - Grundstücksmarktberichte
    - Ableitung sonstiger zur Wertermittlung erforderliche Daten wie Liegenschaftszinssätze,
    Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Vergleichsfaktoren, Mietwertübersichten,
    - Auskünfte aus der Kaufpreissammlung,
  • Herstellung "einzelfallbezogener Markttransparenz" durch
    - Erstattung von Verkehrswertgutachten
    - Auskünfte aus der Kaufpreissammlung

Der Obere Gutachterausschuss oder die Zentrale Geschäftsstelle haben insbesondere die Aufgabe, überregionale Auswertungen und Analysen des Grundstücksmarktgeschehens zu erstellen, auch um zu einer bundesweiten Grundstücksmarkttransparenz beizutragen.

Gutachterausschüsse
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