Immobilienmarktbericht Deutschland - Zielsetzung
Auf dem deutschen Immobilienmarkt waren die vergangenen 10 Jahre von erheblichen Veränderungen gekennzeichnet. Beispielhaft hierfür stehen der Volksentscheid der britischen Bevölkerung für einen Ausstieg aus der Europäischen Union oder die anhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) oder die zwischenzeitlich zunehmenden Bevölkerungszahlen in den Städten oder die sprunghaft angestiegenen Flüchtlingszahlen. Viele politische Entscheidungen und nahezu alle gesellschaftlichen Entwicklungen haben einen Einfluss auf den Immobilienmarkt und damit wiederum auf die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland bis auf die Ebene der Gemeinden.
Umgekehrt hat aber auch der Immobilienmarkt einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Staates. Insbesondere weil es sich hier um eine langfristig angelegte Anlageform handelt und die Wohnimmobilie in ihrer Qualität, Lage und auch in ihrem Preis einen erheblichen Einfluss auf die Wohn- und Lebensqualität der Bevölkerung hat. Ein funktionierender Immobilienmarkt ist daher von erheblicher Bedeutung.
Damit der Immobilienmarkt sich möglichst frei und ungehindert nach den Prinzipien von Angebot und Nachfrage entwickeln kann und spekulative Immobilienkäufe bis hin zu sogenannten Immobilienblasen vermieden werden können, benötigen die Anbietenden und Kaufinteressenten Kenntnisse über das aktuelle Geschehen und die Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt. Diese Überlegung ist nicht neu; sie war zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Bundesbaugesetzes (BBauG) im Jahr 1960 einer der ausschlaggebenden Faktoren zur Einführung der amtlichen Wertermittlung in Deutschland. Die Grundforderung nach Transparenz des Grundstücksmarktes besteht bis heute unverändert fort. Die Anforderungen haben sich durch fortschreitende Technik, das Internet und die Globalisierung der Märkte verändert. Der Gesetzgeber hat bezogen auf das amtliche Gutachterausschusswesen die Regelungen im Baugesetzbuch (BauGB) und die darauf fußenden Verordnungen und Richtlinien kontinuierlich angepasst. Er trägt damit den Anforderungen an zeitgemäße Immobilientransparenz durch amtliche Stellen Rechnung. Die Länder müssen diese Anforderungen umsetzen.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Deutschland haben ihre allgemeine Rechtsgrundlage in den §§192 ff. des BauGB. Es handelt sich um unabhängige Gremien, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. Jeder Gutachterausschuss setzt sich aus ehrenamtlichen Gutachtern zusammen, die in der Immobilienbewertung über hohe Sachkunde und eine umfassende Expertise in dem Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses verfügen. Weiterhin ist eine bedienstete Person der zuständigen Finanzbehörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung Mitglied des Gutachterausschusses.
Das BauGB ermächtigt die Länder ausdrücklich, den Aufgabenumfang der Gutachterausschüsse zu erweitern und zu konkretisieren sowie die Art der Bildung der Gutachterausschüsse, Oberen Gutachterausschüsse und Zentralen Geschäftsstellen festzulegen. Obere Gutachterausschüsse und Zentrale Geschäftsstellen haben unter anderem die Aufgabe, zu einer bundesweiten Grundstücksmarkttransparenz beizutragen (§ 198 Abs. 2 BauGB).
Der Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland (AK OGA) hat seine Rechtsgrundlage in der Verwaltungsvereinbarung der Länder über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der amtlichen Grundstückswertermittlung vom 20.04.2016 (BAnz AT 13.05.2016 B2). Die Verwaltungsvereinbarung trägt dazu bei, die Anforderungen nach § 198 Abs. 2 BauGB zu erfüllen.
Der hier vorliegende Immobilienmarktbericht Deutschland ist Ergebnis der Zusammenarbeit der Länder und des Bundes im AK OGA und stellt damit einen Beitrag zur Verbesserung der bundesweiten Immobilienmarkttransparenz der amtlichen Gutachterausschüsse dar.