Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland Niedersachsen klar Logo

Kategorisierung von Wirtschaftsimmobilien

Expertengespräche unter fachlicher Federführung des AK OGA, Zweiter Ergebnisbericht der Experten vorgelegt


  • Fortsetzung der Kategorisierung sachlicher Teilmärkte und genauere Definition weiterer Immobilienarten
  • Verbesserungen bei Vergleichbarkeit und Datenlage
  • Erste Erfolge – sowohl national als auch international

Als Ergebnis intensiver Fachgespräche mit dem Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in Deutschland (AK OGA), dem Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp), des AK Wertermittlung des Deutschen Städtetags, des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), der RICS sowie der Deutschen Bundesbank (Beobachterstatus) hat der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, den zweiten Ergebnisbericht zur Kategorisierung von Wirtschaftsimmobilien vorgelegt.

Die Leitung der Fachgespräche lag bei Sabine Georgi (RICS), die fachliche Federführung hatte Peter Ache (AK OGA, Redaktionsstelle). Der Bericht leistet durch seine grundsätzlichen Ansätze zur Standardisierung der wirtschaftlich genutzten Immobilien einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Markttransparenz.

Unter dem Titel „Strukturierung des sachlichen Teilmarktes wirtschaftlich genutzter Immobilien zum Zwecke der Marktbeobachtung und Wertermittlung“ wurden Beherbergungs- und Gastronomieimmobilien, Industrie-, Produktions- und Logistikimmobilien sowie das Segment der Gesundheits- und Sozialimmobilien näher beleuchtet.

Durch eine einheitliche Definition der Immobilienarten werden drei zentrale Verbesserungen erreicht:

Verbesserte Vergleichbarkeit: Immobilienmarktberichte können miteinander verglichen werden. Dadurch wird es möglich, die Analyseergebnisse zu verifizieren und die Qualität der Analysen zu bewerten.

Verbesserte Datenlage: Die Zusammenführung von Datensammlungen verbessert die Datenlage für seltener vorkommende Transaktionen. Dies fördert die stetige Verbesserung der Transparenz des Marktes.

Verbesserte Rechtssicherheit: Die Methoden und Modelle zur Ableitung wesentlicher Marktinformationen und der für die Immobilienwertermittlung erforderlichen Daten sind rechtssicherer, wenn Datenquellen und Wertgutachten unterschiedlicher Stellen besser vergleichbar sind.

„Wir haben uns im Ausschuss das Ziel gesetzt, die Transparenz innerhalb der Immobilienbranche maßgeblich voranzutreiben“, sagt Prof. Dr. Thomas Beyerle, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Transparenz und Benchmarking. „Denn auch wenn zunehmend Daten generiert werden, handelt es sich oftmals noch um Insellösungen, deren eigentliches Potential in der späteren Vernetzung liegt. Hierfür fördern wir den Austausch zwischen den Marktakteuren, aber auch mit der öffentlichen Hand. Die Kategorisierung von Wirtschaftsimmobilien leistet hierzu einen ganz wesentlichen Beitrag.“

Zukünftig sollen die Wirtschaftsimmobilien noch weiter ausdifferenziert werden. „Insbesondere zu den Untersegmenten der Gesundheits- und Sozialimmobilien, der Freizeit-, Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie der Immobilien für technische Infrastruktur und öffentliche Sicherheit sind weitere Definitionen geplant“, ergänzt Sabine Georgi, Country Managerin Deutschland und Leiterin des Bereichs „Business Development & Politikberatung“ beim Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), die gleichzeitig die Fachgespräche leitet. „Zudem ist die Entwicklung von wertbestimmenden Kriterien zur Darstellung des Marktverhaltens der Immobilienarten auf der Ebene der Segmente geplant.“

Erste Erfolge – sowohl national als auch international

Mit dem vorangegangenen ersten Ergebnisbericht zur Kategorisierung sachlicher Teilmärkte und zur genaueren Definition einzelner Immobilienarten aus dem Jahr 2016 konnten bereits Erfolge verzeichnet werden. Unter anderem der Immobilienmarktbericht Deutschland basiert in seiner Struktur nahezu vollständig auf den gewonnenen Erkenntnissen. Peter Ache von der Redaktionsstelle für den Immobilienmarktbericht Deutschland des AK OGA führt dazu aus: „Für die Erhebung der Daten von den Gutachterausschüssen im Zusammenhang mit dem Immobilienmarktbericht Deutschland hat die Struktur bereits jetzt maßgebliche Bedeutung erlangt; die Immobilienarten konnten eindeutiger definiert werden und sind dadurch bundesweit besser vergleichbar.“

Auch das Europäische Statistikamt (Eurostat) bezeichnete den ersten Ergebnisbericht im Jahr 2017 im Arbeitspapier „Commercial Property Price Indicators: Sources, Methods and Issues“ als vorbildlich.

Deckblatt_Ergebnisbericht   Bildrechte: AK OGA
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