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Hessen bekommt eine neue Ausführungsverordnung zum BauGB

Die neue hessische Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV) wurde im Staatsanzeiger des Landes Hessen am 27.06.2018 veröffentlicht und wird zum 01.12.2018 Rechtskraft erlangen.

Um Ressourcen zu bündeln wird u.a. die Anzahl der Gutachterausschüsse von bisher 44 auf 18 reduziert. Während die Aufgaben der Gutachterausschüsse im Wesentlichen unverändert erhalten bleiben, wird das Verfahren zur Berufung von Mitgliedern in den Ausschüssen vereinfacht.

Landesweit einheitliche Standards sollen zukünftig im Einvernehmen mit den Vorsitzenden direkt festgelegt werden. Um die Verbindlichkeit, gerade auch gegenüber der Finanzverwaltung zu erhöhen, sind die für die Wertermittlung erforderlichen Daten vom Gutachterausschuss explizit zu beschließen.

Quelle: Staatsanzeiger des Landes Hessen


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